Für welchen Personenkreis kommen die Verrentungsmodelle in Frage?

Für die klassische Immobilienrente kommen Haus- oder Wohnungseigentümer in Frage, die sich für eine Zusatzrente interessieren. Modelle mit lebenslanger monatlicher Rentenzahlung lohnen sich in der Regel für Personen, die bereits 70 Jahre oder älter sind. Modelle, wie der Teilverkauf oder der Verkauf mit Rückmietung, sind nicht an ein Mindestalter gekoppelt. Bei den meisten Verrentungsmodellen erhalten … Weiterlesen

Was geschieht im Falle der Insolvenz des Käufers?

Sowohl Ihr Wohn- oder Nießbrauchrecht als auch die eventuell vereinbarte Immobilienrente werden vom Notar über das Grundbuch abgesichert. Sollte der Käufer Ihrer Immobilie Insolvenz anmelden, verändert sich für Sie grundsätzlich nichts: Sowohl Ihr title=“Informationen zum Wohnrecht“>Wohnrecht als auch Ihr eventuell vereinbartes Recht auf lebenslange Rentenzahlung haben als grundbuchlich gesicherte Forderungen weiterhin Bestand. Der Fortbestand des … Weiterlesen

Was sind die häufigsten Gründe für eine Verrentung von Immobilien?

Die Modelle der Immobilienrente kommen in Frage für Senioren• die ihre monatlichen Bezüge aufbessern möchten, die zusätzliche Mittel für häusliche Pflege oder Unterstützung benötigen.• die die Kosten der stationären Pflege des Ehepartners aus ihren laufenden Einnahmen nicht (mehr) leisten können.• die rechtzeitig für den Ehepartner vorsorgen wollen.• denen Banken aufgrund ihres geringen Einkommens oder ihrer … Weiterlesen

Gibt es ein Mindestalter für die Immobilienrente?

Die klassische Verrentung der eigenen Immobilie mit lebenslanger monatlicher Rentenzahlung oder mit einer Einmalzahlung lohnt sich in der Regel für Menschen, die etwa 70 Jahre oder älter sind. Verrentungsmodelle wie der Teilverkauf oder der Verkauf mit Rückmietung sind i.d.R. nicht an ein Mindestalter der Eigentümer gebunden.

Kann ich eine Immobilienrente auch für eine weitere Person vereinbaren?

Das Angebot der Immobilienrente gilt sowohl für Einzelpersonen als auch für Paare. Es kann für eine oder mehrere Personen eine lebenslange monatliche Rentenzahlung sowie das Wohnungs- oder Nießbrauchrecht vereinbart werden. Dabei ist es unerheblich, ob sie verheiratet, in einer Lebensgemeinschaft oder Geschwister sind.

Wer ist bei der Immobilienrente für die Instandhaltung zuständig?

Es kommt darauf an, ob ein Nießbrauchrecht oder ein Wohnungsrecht vereinbart wurde. Beim Nießbrauchrecht zahlen Sie wie bisher alle mit der Immobilie verbundenen Kosten. Nur die Kosten für große Reparaturen und Instandhaltungen lassen sich ggf. schon auf den Käufer übertragen. Bei einem Wohnungsrecht werden i.d.R. die Kosten für Reparaturen und Instandhaltungen vom Erwerber getragen. Es gibt Verrentungsmodelle, bei denen … Weiterlesen

Wann bekomme ich das Geld ausgezahlt?

Zwischen dem ersten Beratungsgespräch und dem Erhalt des Kaufpreises liegen, je nach Verrentungsmodell, i.d.R. ca. 6 bis 12 Monate. Neben der Entscheidung welches Modell das für Sie passende ist, benötigen wir einige Wochen bis zur Abwicklung bei institutionellen Ankäufern (Immobilienrente) oder einigen Monate bis wir den für Sie richtigen Kapitalanleger gefunden haben. Nach der notariellen … Weiterlesen

Bin ich zu jung für eine Immobilienrente?

Ich bin weiblich und und 63 Jahren alt. Bin ich zu jung, für die angebotenen Verrentungsmodelle? Für den Verkauf gegen Wohnungsrecht und eine Einmalzahlung ist das Alter von 70 Jahren sinnvoll, um eine nennenswerte Einmalzahlung zu erhalten. Die Statistische Lebenserwartung beträgt bei einem Alter von 63 Jahren für Frauen noch etwa 22,8 Jahre. Damit ist … Weiterlesen

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