Ihre Sicherheiten
Erstrangige Absicherung
Das Wohnungsrecht wird durch einen notariellen Kaufvertrag und zusätzlich im ersten Rang des Grundbuches abgesichert. Durch diese sogenannte dingliche Sicherung bleibt Ihnen Ihr Wohnungsrecht im Fall einer eventuellen Insolvenz des Erwerbers erhalten.
Reduzierung der monatlichen Kosten
Kosten für Reparaturen und Instandhaltungen müssen Sie zukünftig nicht mehr tragen. Im Falle der Ablösung von Grundschulden erhöht sich Ihr monatliches frei verfügbares Einkommen, da Sie keine Zahlung von Zinsen und Tilgungen mehr leisten müssen.
Erhalt der Einmalzahlung
Die Einmalzahlung wird ca. 3 Monate nach Kaufvertragsunterzeichnung auf Ihr Konto überwiesen. Die ordnungsgemäße Abwicklung der Überweisung des Kaufpreises wird vom Notar überprüft. Erst wenn Sie den Notar über den vollständigen Erhalt der Einmalzahlung schriftlich informiert haben, wird das Eigentum umgeschrieben.
Sonderregelung bei Eigentümergemeinschaften
Hier trägt der Käufer die Kosten für Hausverwaltung, Reparaturen und Instandhaltungen, die Zuführung in die Erhaltungsrücklage sowie eventuelle Sonderumlagen.
Nichts geht ohne Sie
Ohne Ihre aktive Mitwirkung kann das Wohnungsrecht zu Ihren Lebzeiten nicht gelöscht werden.
Beispiel 01

Der Verkehrswert der Immobilie liegt laut Gutachten bei € 900.000. Das Ehepaar erhält ein lebenslanges Wohnungsrecht für sein Haus, welches erstrangig im Grundbuch abgesichert wird. Darüber hinaus erhält es eine Einmalzahlung von € 450.000. Alle Reparatur- und Instandhaltungskosten werden bereits vom Käufer übernommen.
Beispiel 02

Die Immobilie hat einen Wert von € 679.000. Neben dem lebenslangen Wohnungsrecht erhält das Ehepaar eine Einmalzahlung von € 304.000. Sämtliche Reparatur- und Instandhaltungskosten am Haus werden vom Käufer getragen.
Steuerliche Betrachtung
Für den Immobilienverkauf mit einem Wohnungsrecht und einer Einmalzahlung gelten die allgemeinen Regeln für die steuerliche Behandlung von Immobilienverkäufen: Der Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist in der Regel nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung beziehungsweise Bau der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen. Die Spekulationssteuer fällt auch dann nicht an, wenn Sie seit dem Kauf beziehungsweise der Fertigstellung wenigstens im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst in der Immobilie gewohnt haben. Das lebenslange Wohnungsrecht bleibt für die Verkäufer in der Regel steuerfrei. Um sich bestmöglich abzusichern, empfehlen wir Ihnen eine steuerliche Beratung.
Voraussetzungen
Sie wollen, wenn möglich, bis zu Ihrem Lebensende in Ihrer Immobilie wohnen bleiben.
Ihre selbstbewohnte Immobilie oder Ihr Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung hat einen Marktwert von mindestens € 250.000.
Männer müssen mindestens 68 und Frauen mindestens 70 Jahre alt sein.
Ihre Immobilie befindet sich in Berlin, Potsdam oder im Berliner Umland.
Eventuell noch vorhandene, mit der Immobilie gesicherte Schulden werden durch die Kaufpreiszahlung abgelöst.

Sichern Sie sich das kostenfreie
Hoffmann-Ratgeberpaket
Umfangreiche Informationen zu den gängigen Modellen der Immobilienrente, aktuelle Rechenbeispiele und das Sonderheft der Stiftung Warentest inklusive. Insgesamt 72 Seiten gebündeltes Wissen – von uns für Sie aufbereitet. Selbstverständlich unverbindlich und kostenlos direkt per Post.
Gratis anfordernMein Haus stockt mir die Rente auf.
Das ist gut so.
Es gibt viele Gründe dafür, sich Gedanken über Immobilienverrentung zu machen. Ziel dabei ist ein sorgenfreier und außerdem unkomplizierter Ruhestand. Hoffmann Hausrente berät Sie, welcher Weg der Richtige für Sie ist. Damit für Sie das Leben so wird, wie gewünscht.
Fragen & Antworten
Die Vorteile
kostenlos Wohnen bis zum Lebensende weiterhin möglich
diskreter & provisionsfreier Verkauf
hohe Auszahlbeträge
auf Ihren Wunsch ist eine Ablösung des Wohnungsrechts gegen eine weitere faire Einmalzahlung möglich
umfangreiche finanzielle Absicherung, der Käufer übernimmt die Kosten für Reparatur und Instandhaltungen
bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft übernimmt der Käufer zusätzlich die Kosten für Hausverwaltung, Zuführung in die Erhaltungsrücklage und eventuelle Sonderumlagen
als Käufer Ihrer Immobilie haben Sie in der Regel einen professionellen Partner für eine gute und langfristige Zusammenarbeit an Ihrer Seite
erstrangige Absicherung Ihrer Rechte im Grundbuch
lebenslanges Wohnungsrecht für Sie und ggf. Ihren Partner
Vermietung einer Einliegerwohnung ist möglich
Zu berücksichtigen
komplette Vermietung nicht möglich
Mindestalter bei Frauen 70 Jahre, bei Männern 68 Jahren
Vererbung der Immobilie ist nicht mehr möglich
