Ihre Sicherheiten
Ihr Recht
Sie bleiben wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie. Damit ist abgesichert, dass ausschließlich Sie Nutzen aus Ihrer Immobilie ziehen.
Auch vermieten ist möglich
Sollten Sie die Immobilie einmal nicht mehr selbst nutzen wollen, stehen Ihnen die Erträge aus der Vermietung zu.
Mietfreies Wohnen
Solange Sie leben, können Sie weiterhin mietfrei in Ihrer Immobilie wohnen.
Nichts geht ohne Sie
Ohne Ihre aktive Mitwirkung kann das Nießbrauchrecht zu Ihren Lebzeiten nicht gelöscht werden.
Schutz vor hohen Handwerkerrechnungen
Kosten für Instandhaltungen und Reparaturen ab € 10.000 pro Einzelmaßnahme werden vom Käufer getragen.
Der Notar sichert Sie ab
Das Nießbrauchrecht wird im Notarvertrag festgeschrieben und zusätzlich erstrangig im Grundbuch gesichert.
Ein Beispiel für die Immobilienrente im Video
Und wie funktioniert so eine Immobilienrente?
Die Immobilienrente ist im weitesten Sinne mit dem regulären Verkauf einer Immobilie vergleichbar. Mit dem großen Unterschied, dass Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung bis an Ihr Lebensende frei nutzen können. Zur Berechnung der Rente wird der Wert Ihrer Immobilie in zwei Wert-Bausteine aufgeteilt: Ihr lebenslanges und unumstößliches Recht, diese nach Belieben nutzen zu können. Und in das frei verfügbare Kapital, das Ihnen bei der Inanspruchnahme der Immobilienrente komplett ausgezahlt wird.
Sie gelangen also an einen großen Teil des in Ihrer Immobilie gebundenen Kapitals, ohne dass sich etwas für Sie ändert.
Beispiel 01

Der Verkehrswert der Immobilie liegt bei € 1.500.000. Das Ehepaar erhält ein lebenslanges Nießbrauchrecht im Wert von € 500.000 sowie eine Einmalzahlung in Höhe von € 1.000.000.
Beispiel 02

Der Verkehrswert der Immobilie liegt bei € 890.000. Neben dem Nießbrauchrecht im Wert von € 490.000 erhält die Frau eine Einmalzahlung in Höhe von € 400.000.
Voraussetzungen
Sie wollen, wenn möglich, bis zu Ihrem Lebensende oder für einen befristeten Zeitraum frei über die Nutzung – ob gewerblich, Vermietung oder Selbstnutzung – Ihrer Immobilie entscheiden.
Sie sind mindestens 63 Jahre alt.
Sie sind Eigentümer einer Immobilie in Berlin, Potsdam oder im Berliner Umland.
Ihre Immobilie hat einen Marktwert von mindestens € 250.000.
Eventuell noch vorhandene, mit der Immobilie gesicherte Schulden werden durch die Kaufpreiszahlung abgelöst.

Steuerliche Betrachtung
Für den Immobilienverkauf mit einem Nießbrauchrecht und einer Einmalzahlung gelten die allgemeinen Regeln für die steuerliche Behandlung: Der Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist in der Regel nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung beziehungsweise Bau der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen. Die Spekulationssteuer fällt auch dann nicht an, wenn Sie seit dem Kauf beziehungsweise der Fertigstellung wenigstens im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst in der Immobilie gewohnt haben. Das lebenslange Nießbrauchrecht bleibt für die Verkäufer in der Regel steuerfrei. Um sich bestmöglich abzusichern und da die Höhe der jeweiligen Steuer immer von den persönlichen Gegebenheiten abhängig ist, empfehlen wir Ihnen eine steuerliche Beratung.
Die Vorteile
bereits ab einem Alter von 63 Jahren möglich
Sie bleiben wirtschaftlicher Eigentümer Ihrer Immobilie
Sie können frei über die Nutzung Ihrer Immobilie entscheiden
eine spätere Vermietung Ihrer Immobilie ist möglich
auch für gewerbliche und vermietete Immobilien möglich
erstrangige Absicherung Ihrer Rechte im Grundbuch
hohe Auszahlungen
lebenslanges Nießbrauchrecht für Sie und Ihren Partner
Zu berücksichtigen
provisionspflichtiger Verkauf
Sie tragen weiterhin im Wesentlichen alle Kosten für Reparaturen und Instandhaltungen
es muss ein privater Käufer beziehungsweise Kapitalanleger für Ihre Immobilie gefunden werden
