Immobilienrente - Ihr finanzielles Plus im Ruhestand

  • Als Zeitrente zeitlich begrenzt möglich
  • Als Leibrente lebenslang möglich

Immobilienrente

Was ist eine Immobilienrente?

Sie möchten im Alter Ihre Rente aufstocken und besitzen eine Immobilie? Dann könnte die Verrentung Ihrer Immobilie eine interessante Option darstellen. So können Sie den Wert Ihrer Immobilie für Ihre Zwecke nutzen und wohnen sicher weiter in Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung.

Für eine Immobilienrente verkaufen Sie Ihre Immobilie. Sie erhalten ein lebenslanges Wohnungsrecht oder Nießbrauchrecht. Außerdem erhalten Sie eine Einmalzahlung, eine Rentenzahlung oder eine Kombination aus monatlicher Rentenzahlung und Einmalzahlung.

Bei den Rentenzahlungen können Sie zwischen zwei Modellen wählen:

–    die Zeitrente: einer zeitlich befristeten Rente,
–    die Leibrente: einer lebenslangen Rente.

Immobilienrentenverträge können sowohl für eine Person als auch für mehrere Personen – sogenannte verbundene Leben – abgeschlossen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hierbei um Ehepartner, Lebenspartner, Geschwister oder andere Personen handelt.

Weitere Informationen und Rechenbeispiele zum Thema Immobilienrente finden Sie in unserem aktuellen Ratgeberpaket:

Seite: 36 – 39

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Leibrente: Lebenslange Immobilienrente

Die lebenslange Immobilienrente – auch bekannt als Leibrente – kann entweder mit einer Versicherung oder einem privaten Käufer vereinbart werden. Sie können in Ihrer Immobilie lebenslang wohnen bleiben und erhalten eine lebenslange Rente. Die Rente wird in der Regel monatlich vorschüssig ausgezahlt.

Zeitrente: zeitlich befristete Immobilienrente

Bei der Zeitrente wird mit dem Käufer eine Ratenzahlung des Kaufpreises oder eines Teils des Kaufpreises vereinbart. Dabei wird die Einmalzahlung aufgesplittet und über den vereinbarten Zeitraum in gleichbleibenden, monatlichen Raten ausgezahlt. Typische Zeiträume liegen hier bei 5, 10 oder 15 Jahren.

Die Vorteile der Immobilienrente – Ihre Sicherheiten

Notarielle, erstrangige Absicherung Ihrer Rechte im Grundbuch

Das Wohnungs- oder Nießbrauchrecht sowie Ihr Recht auf Rentenzahlung werden durch einen notariellen Kaufvertrag und zusätzlich im ersten Rang des Grundbuches abgesichert. Durch diese sogenannte dingliche Sicherung bleiben Ihre Rechte selbst bei einer eventuellen Insolvenz des Erwerbers sichergestellt.

Erbregelung: Für alle Fälle vorgesorgt

Im Falle eines unerwartet frühen Ablebens wird bei der Zeitrente der noch ausstehende Betrag bis zum Ende der Laufzeit an einen Begünstigten Ihrer Wahl weiter ausgezahlt.

Sie entscheiden über Ihr Wohnrecht

Ohne Ihre aktive Mitwirkung kann das Wohnungs- oder Nießbrauchrecht zu Ihren Lebzeiten nicht gelöscht werden. Es besteht die Möglichkeit für den Fall eines späteren Auszugs eine Ablösezahlung zu vereinbaren. Sie erhalten ein lebenslanges Wohnungs- oder Nießbrauchrecht über das in jedem Falle Sie selbst entscheiden!

Risikoverteilung auf beiden Seiten

Bei einer lebenslangen Rentenzahlung tragen Sie als Rentenempfänger das wirtschaftliche Risiko des frühen Ablebens und der Rentengeber das Langlebigkeitsrisiko. Daher entfällt bei einer lebenslangen Rente (der sog. Leibrente) der Vererbungsanspruch.

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Ein Beispiel für die Immobilienrente im Video

Sie bleiben in Ihrer Immobilie wohnen – Ihr lebenslanges Recht

Ihr Recht auf ein lebenslanges Wohnen in Ihrer Immobilie kann entweder mit einem Nießbrauchrecht oder einem Wohnungsrecht gesichert werden.

Beide Rechte gelten ein Leben lang und werden ins Grundbuch an erster Rangstelle eingetragen. Die Wohnrechte sind an eine oder mehrere Personen gebunden und können nicht weitervererbt oder an Dritte übertragen werden.

Was ist ein Wohnungsrecht?

Mit einem Wohnungsrecht erhalten Sie das alleinige Nutzungsrecht an der gesamten Immobilie. Sie können, solange Sie leben, Ihre Immobilie weiter bewohnen und Ihre Familie oder Personen für Ihre Pflege beherbergen. Eine Vermietung der Immobilie ist in der Regel nicht möglich.

Das Wohnungsrecht wird im Grundbuch an erster Rangstelle eingetragen. Damit sind Sie auch im Falle eines Weiterverkaufs der Immobilie oder einer Insolvenz des Käufers abgesichert. Für die Nebenkosten und Schönheitsreparaturen sind Sie selbst verantwortlich. Alle größeren Reparaturen und Instandhaltungen wie  Dachreparaturen oder ein Austausch der Heizung werden vom Käufer getragen.

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Was ist ein Nießbrauchrecht?

Mit einem Nießbrauchrecht bleiben Sie auf Lebenszeit die wirtschaftlichen Eigentümer Ihrer Immobilie. Sie können Ihr Haus oder Ihre Wohnung weiterhin selbst bewohnen oder vermieten. Sie tragen weiter sämtliche mit der Immobilie verbundenen Kosten. Nur bei großen Reparaturen und Instandhaltungen übernimmt der Käufer bereits einen Teil der Kosten.

Und wie funktioniert so eine Immobilienverrentung?

Die Immobilienverrentung ist prinzipiell mit dem regulären Verkauf einer Immobilie vergleichbar. Der Unterschied ist, dass Sie nach einem Verkauf Ihr Haus oder Ihre Wohnung bis an Ihr Lebensende weiter frei nutzen können. Zur Berechnung der Auszahlungshöhe wird der Wert der Immobilie in zwei Wert-Bausteine aufgeteilt: Zum einen das lebenslange und verbindliche Recht, die Immobilie zu bewohnen oder zu nutzen. Zum anderen das Kapital, das Ihnen bei der Immobilienverrentung ausgezahlt wird und über das sie frei verfügen können.

Sie gelangen somit an einen großen Teil des in Ihrer Immobilie gebundenen Kapitals, ohne dass Sie ausziehen müssen.

Wert-Baustein

Lebenslanges Recht der Immobiliennutzung

Wert-Baustein

Sofort auszahlbares Kapital (Einmalzahlung oder Rente)

Beispiel 01

Ehepaar
Sie 70 Jahre, Er 75 Jahre
5-Zimmer-Wohnung
Berlin-Charlottenburg
Erben ohne wirtschaftliches Interesse

Ein Ehepaar verkauft sein Einfamilienhaus mit einem lebenslangen Nießbrauchrecht. Es verwendet € 300.000 aus der erhaltenen Einmalzahlung für eine lebenslange Rente. Dazu legt es den Betrag in einer sofort beginnenden Rentenversicherung der Allianz AG an. Die garantierte Leistung beträgt monatlich € 944,61. Inklusive einer Überschussbeteiligung erhalten sie derzeit sogar € 1.237,23 pro Monat. Die monatliche Rente wird so lange bezahlt, bis der länger lebende Partner verstorben ist.

Beispiel 02

Ehepaar
Beide 75 Jahre
Einfamilienhaus
Berlin-Zehlendorf
Keine Erben

Ein Ehepaar verrentet eine Immobilie mit einem Verkehrswert von € 1.100.000. Anstelle einer Einmalzahlung in Höhe von € 500.000 entscheidet sich das Ehepaar für eine Einmalzahlung von € 200.000. Die übrigen € 300.000 sollen über einen Zeitraum von 10 Jahren als monatliche Renten gezahlt werden. Das Ehepaar erhält eine Rentenzahlung in Höhe von € 2.500, – pro Monat.

Steuerliche Betrachtung der Immobilienrente

Steuerliche Betrachtung der
lebenslangen Rente

Bei einer bei Vertragsabschluss 71-jährigen rentenberechtigten Person mit einer monatlichen Leibrente von € 1.000 müssten monatlich € 28 an das Finanzamt gezahlt werden. Laut Tabelle liegt ein Ertragsanteil von 14 Prozent vor (14% von € 1.000 = € 140). Dieser Betrag wird mit dem jeweils persönlichen Steuersatz belegt, zum Beispiel 20 Prozent (20% von € 140 = € 28).

Steuerliche Betrachtung der Zeitrente

Bei einer zeitlich begrenzten Rentenzahlung wird Ihre Steuerlast in Abhängigkeit von der vorgesehenen Rentenlaufzeit kalkuliert. Wie sich die Besteuerung genau berechnet, erklären wir Ihnen an einem Beispiel: Eine 74-jährige Frau erhält nach dem Verkauf ihrer Eigentums-wohnung eine monatliche Zeitrente in Höhe von € 1.500. Diese wurde auf einen Zeitraum von 10 Jahren festgelegt. Bei einer Laufzeit von 10 Jahren ist laut nebenstehender Tabelle ein Ertragswertanteil von 12 Prozent anzusetzen (12% von € 1.500 = € 180). Da die Frau bei Rentenbeginn unter 75 Jahre ist, erfolgt die Besteuerung in Abhängigkeit von der vorgesehenen Laufzeit. Bei einem persönlichen Steuersatz von zum Beispiel 20 Prozent, müsste sie monatlich € 36 an das Finanzamt zahlen (20% von € 180 = € 36). Wäre die Frau bei Beginn der Zeitrentenzahlung beispielsweise 76 Jahre oder älter, würde die Besteuerung in Abhängigkeit vom Lebensalter erfolgen.

Die Vorteile

anstelle eines hohen Einmalbetrags erhalten Sie regelmäßige monatliche Rentenzahlungen

Ihre Rechte und Rentenzahlungen werden im Grundbuch erstrangig für Sie abgesichert

Zu berücksichtigen

eventuell werden Steuern auf die Rentenzahlungen fällig

Beiträge in die gesetzliche Krankenkasse können sich marginal erhöhen

Mein Haus stockt mir die Rente auf.
Das ist gut so.

Es gibt viele Gründe dafür, sich Gedanken über Immobilienverrentung zu machen. Ziel dabei ist ein sorgenfreier und außerdem unkomplizierter Ruhestand. Hoffmann Hausrente berät Sie, welcher Weg der Richtige für Sie ist. Damit für Sie das Leben so wird, wie gewünscht.

Fragen & Antworten
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