Welche Berechnungsgrundlage der Nutzungsgebühr gilt bei Rückmiete?

Wir sind 75 und 78 Jahre alt und interessieren uns zum Verkauf mit Rückmiete. Welche Berechnungsgrundlage exisitiert für die Nutzungsgebühr. Prozentual betrachtet, wie hoch wäre die Abwicklungsgebühr?

Das Verrentungsmodell „Verkauf mit Rückmiete“ ist eigentlich immer dann möglicher Weise interessant, wenn die geplante Wohndauer deutlich unter der statistischen Lebenserwartung liegen sollte. I.d.R. ist das bei Krankheit oder bei einem nahen – aber nicht fest terminierten Auszug sinnvoll.


Meist wird die Immobilien dann nicht zum Preis einer vermieteten Immobilie verkauft und es liegt auch kein Mietvertrag vor, um eine eventuelle Kündigung wegen Eigenbedarf auszuschließen. Wir wählen i.d.R. das juristische Konstrukt eines „entgeltlichen Wohnungsrechts“. Hier werde Ihre Rechte nicht nur notarvertraglich sondern auch im Grundbuch erstrangig gesichert.

Da die Immobilie hier – für Sie vorteilhafter Weise – ohne Wertabschlag für ein vermietetes Objekt verkauft wird und Sie im Vergleich zu einem Mieter einen sicheren Status genießen, ist die Nutzungsgebühr auch manchmal höher als eine eventuell sehr günstige Miete. I.d.R. beträgt die Nutzungebühr bei Einfamilienhäusern im Berliner Umfeld etwa 3,5% vom Brutto-Kaufpreis pro Jahr.

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