Sicherheiten durch das Wohnrecht – Einblick in Ihre Rechte als Inhaber eines Wohnrechts
Erstrangige Absicherung
Das Wohnrecht wird auf Lebenszeit durch einen notariellen Kaufvertrag sowie im ersten Rang des Grundbuches für Sie abgesichert. Diese sogenannte dingliche Sicherung gewährleistet, dass Ihre Rechte als Inhaber des Wohnrechts auch im Fall einer Insolvenz des Käufers unantastbar sind. Ihr lebenslanges Wohnrecht sichert Ihnen das Recht zu, dass Sie auch nach dem Verkauf Ihrer Immobilie weiterhin in Ihrem Haus bzw. Ihrer Eigentumswohnung wohnen bleiben können. Diese Regelung bietet Ihnen im Alter die maximale Sicherheit, auf Lebenszeit zu Hause wohnen bleiben zu können.
Reduzierung der monatlichen Kosten
Ein wesentlicher Vorteil beim Verkauf Ihrer Immobilie mit Wohnrecht ist die Reduzierung Ihrer monatlichen Kosten. Sie zahlen keine Zinsen oder Tilgungen für eventuell noch bestehende Kreditverbindlichkeiten mehr. Der Käufer übernimmt die Reparatur- und Instandhaltungskosten Ihrer Immobilie. Dies führt zu einer deutlichen Entlastung, da Ihr monatlich verfügbares Einkommen spürbar erhöht wird.
Erhalt der Einmalzahlung nach dem Verkauf Ihrer Immobilie mit einem Wohnrecht
Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags wird die Einmalzahlung innerhalb von etwa zwei bis drei Monaten auf Ihr Konto überwiesen. Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Abwicklung erfolgt durch den Notar. Erst nach Ihrer schriftlichen Bestätigung des vollständigen Erhalts der Einmalzahlung an den Notar, wird das Eigentum offiziell umgeschrieben. Ihr Wohnrecht wird im Grundbuch erstrangig gesichert.
Sonderregelung bei Eigentümergemeinschaften
Hier trägt der Käufer die Kosten für Hausverwaltung, Reparaturen und Instandhaltungen, die Zuführung in die Erhaltungsrücklage sowie eventuelle Sonderumlagen.
Nichts geht ohne Sie
Ohne Ihre aktive Mitwirkung kann das Wohnungsrecht zu Ihren Lebzeiten nicht gelöscht werden.
Wie funktioniert der Hausverkauf mit Wohnrecht?
Der Hausverkauf Ihrer Immobilie mit Wohnrecht unterscheidet sich vom regulären Verkauf, da Sie auch nach dem Verkauf weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen können. Der Wert der Immobilie wird in zwei Komponenten aufgeteilt: Zum einen das lebenslange Wohnrecht, das Ihnen die vollständige Nutzung Ihrer Immobilie garantiert, und zum anderen das Kapital, das Ihnen durch die Einmalzahlung zur Verfügung steht. So können Sie das in Ihrem Haus gebundene Kapital freisetzen, ohne auf Ihre gewohnte Wohnsituation verzichten zu müssen.
Beispiel 01
Wert der Immobilie: 900.000 Euro. Das Ehepaar erhält ein lebenslanges Wohnrecht, das erstrangig im Grundbuch abgesichert wird. Darüber hinaus erhält es eine Einmalzahlung von 450.000 Euro. Alle Reparatur- und Instandhaltungskosten werden vom Käufer übernommen.
Beispiel 02
Wert der Immobilie: 679.000 Euro. Das Ehepaar erhält ein lebenslanges Wohnrecht sowie eine Einmalzahlung von 304.000 Euro. Der Käufer übernimmt sämtliche Reparatur- und Instandhaltungskosten.
Was Eigentümer beim Hausverkauf beachten sollten
Wenn Sie Ihre Immobilie mit einem Wohnrecht verkaufen, ist es wichtig, die langfristigen Vorteile und Sicherheiten zu beachten. Das lebenslange Wohnrecht gibt Ihnen als Eigentümer die Freiheit, weiterhin in Ihrem Haus zu wohnen, während Sie gleichzeitig eine Teil des Wertes Ihrer Immobilie für Ihre Zwecke nutzen können. Dieses Modell bietet eine ideale Lösung für Menschen, die Ihren finanziellen Spielraum vergrößern möchten, die eventuell keine Erben haben oder die Ihr Erbe zu Lebzeiten aktiv regeln möchten.
Steuerliche Überlegungen beim Hausverkauf von Immobilien
Beim Hausverkauf mit Wohnrecht bleibt der Gewinn aus dem Verkauf in der Regel steuerfrei, wenn die Immobilie in den letzten drei Kalenderjahren selbst bewohnt wurde. Zudem bleibt das lebenslange Wohnrecht für den oder die Verkäufer i.d.R. steuerfrei. Bei der Übertragung von Wohnrechten auf nicht verheiratete Lebenspartner welche nicht Eigentümer waren oder sind, können Schenkungssteuern anfallen. Um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden, empfehlen wir eine individuelle steuerliche Beratung.Voraussetzungen
Sie wollen, wenn möglich, bis zu Ihrem Lebensende in Ihrer Immobilie wohnen bleiben.
Ihre selbstbewohnte Immobilie oder Ihr Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung hat einen Marktwert von mindestens € 250.000.
Männer müssen mindestens 68 und Frauen mindestens 70 Jahre alt sein.
Ihre Immobilie befindet sich in Berlin, Potsdam oder im Berliner Umland.
Eventuell noch vorhandene, mit der Immobilie gesicherte Schulden werden durch die Kaufpreiszahlung abgelöst.
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Fragen & AntwortenDie Vorteile
kostenlos Wohnen bis zum Lebensende weiterhin möglich
diskreter & provisionsfreier Verkauf
hohe Auszahlbeträge
auf Ihren Wunsch ist eine Ablösung des Wohnungsrechts gegen eine weitere faire Einmalzahlung möglich
umfangreiche finanzielle Absicherung, der Käufer übernimmt die Kosten für Reparatur und Instandhaltungen
bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft übernimmt der Käufer zusätzlich die Kosten für Hausverwaltung, Zuführung in die Erhaltungsrücklage und eventuelle Sonderumlagen
als Käufer Ihrer Immobilie haben Sie in der Regel einen professionellen Partner für eine gute und langfristige Zusammenarbeit an Ihrer Seite
erstrangige Absicherung Ihrer Rechte im Grundbuch
lebenslanges Wohnungsrecht für Sie und ggf. Ihren Partner
Vermietung einer Einliegerwohnung ist möglich
Zu berücksichtigen
komplette Vermietung nicht möglich
Mindestalter bei Frauen 70 Jahre, bei Männern 68 Jahren
Vererbung der Immobilie ist nicht mehr möglich
Zusammenfassung des Hausverkaufs mit Wohnrecht
Der Verkauf Ihrer Immobilie mit einem Wohnrecht bietet Ihnen die Möglichkeit, die Vorteile des lebenslangen Wohnens und den Erhalt von Kapital zu kombinieren. Ihre Rechte bleiben durch die notarielle Absicherung im Grundbuch und dem Notarvertrag gewahrt. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Immobilie so zu verkaufen, dass Sie auch im Alter finanziell abgesichert sind und gleichzeitig in Ihrem vertrauten Umfeld bleiben können.
Wohnrecht vs. Wohnungsrecht: Die Unterschiede im Überblick
Wer seine Immobilie verrenten möchte, stößt oft auf die Begriffe Wohnrecht und Wohnungsrecht. Beide Konzepte sind relevant, wenn es darum geht, auch nach der Verrentung in der eigenen Immobilie zu leben. Doch was genau sind die Unterschiede zwischen Wohnrecht und Wohnungsrecht? In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale.
Was ist das Wohnrecht?
Das Wohnrecht gemäß § 1093 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erlaubt einer Person, eine Immobilie oder einen Teilbereich davon zu nutzen, ohne dafür Miete zahlen zu müssen. Dieses Recht kann sowohl für eine bestimmte Zeit als auch lebenslang gewährt werden und wird im Grundbuch eingetragen, was es rechtlich absichert. Das Wohnrecht kann also auf einen Teil der Immobilie beschränkt sein, wie z. B. ein einzelnes Zimmer oder eine Etage eines Hauses.
Wichtige Merkmale des Wohnrechts:
- Das Wohnrecht kann zeitlich befristet oder lebenslang vereinbart werden.
- Es kann sich auf einen Teil der Immobilie (z. B. ein Zimmer oder eine Etage) oder auf die gesamte Immobilie beziehen.
- Es wird im Grundbuch eingetragen und bietet somit einen hohen rechtlichen Schutz.
- Das Wohnrecht erlischt in der Regel mit dem Tod des Berechtigten, kann jedoch auch durch eine einvernehmliche Aufhebung beendet werden.
Was ist das Wohnungsrecht?
Das Wohnungsrecht ist eine spezielle Form des Wohnrechts und gibt der berechtigten Person das Recht, eine ganze Wohnung oder ein ganzes Einfamilienhaus, einschließlich Garten und Nebengebäuden, zu bewohnen. Es handelt sich dabei um ein umfassendes Nutzungsrecht, das häufig bei der Verrentung von Immobilien angewendet wird. Im Gegensatz zum Wohnrecht, das auch nur für Teilbereiche einer Immobilie gelten kann, bezieht sich das Wohnungsrecht immer auf eine abgeschlossene Wohneinheit oder ein Einfamilienhaus.
Wichtige Merkmale des Wohnungsrechts:
- Das Wohnungsrecht bezieht sich auf eine abgeschlossene Wohnung oder ein ganzes Einfamilienhaus, einschließlich aller dazugehörigen Flächen wie Garten oder Nebengebäuden.
- Es wird ebenfalls im Grundbuch eingetragen und gewährt somit einen rechtlich gesicherten Anspruch.
- Das Wohnungsrecht ist umfangreicher als das Wohnrecht und umfasst die Nutzung der gesamten Wohneinheit.
Die wesentlichen Unterschiede auf einen Blick:
Umfang: Das Wohnrecht kann sich auf einen Teilbereich einer Immobilie beziehen (z. B. ein Zimmer oder eine Etage), während das Wohnungsrecht immer auf eine komplette Wohneinheit oder ein ganzes Haus samt Garten und Nebengebäuden bezogen ist.
Nutzung: Beim Wohnrecht ist die Nutzung flexibel und kann auf bestimmte Bereiche der Immobilie beschränkt sein. Beim Wohnungsrecht hat der Berechtigte das Recht, die gesamte Wohneinheit oder das gesamte Haus inklusive aller zugehörigen Flächen zu nutzen.
Eintragung: Beide Rechte werden im Grundbuch eingetragen und bieten somit einen hohen rechtlichen Schutz. Sie bleiben auch nach einem Verkauf der Immobilie bestehen.
Fazit: Wohnrecht oder Wohnungsrecht – Was ist besser?
Ob Wohnrecht oder Wohnungsrecht die bessere Wahl für Sie ist, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Das Wohnrecht bietet mehr Flexibilität, während das Wohnungsrecht eine umfassendere Nutzung einer abgeschlossenen Wohneinheit oder eines Hauses ermöglicht. In jedem Fall empfiehlt es sich, eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen, um die für Sie optimale Lösung zu finden.
Fazit
In einer zunehmend unsicheren finanziellen Umgebung ist der Haus- oder Wohnungsverkauf mit einem Wohnrecht eine attraktive Option für viele Eigentümer. Durch die Sicherstellung Ihrer Rechte als berechtigter Eigentümer können Sie mit Zuversicht in die Zukunft blicken. Die Möglichkeit, Ihre Immobilie zu verkaufen, während Sie weiterhin in Ihrem Haus leben, schafft finanzielle Freiräume auf Lebenszeit. Lassen Sie sich von Experten beraten, um die besten Möglichkeiten und Optionen für Ihre konkrete persönliche Situation zu erfahren.