Umkehrhypothek

  • Keine laufenden Zins- & Tilgungszahlungen
  • Eine Haftung besteht nur mit der Immobilie

Umkehrhypothek

Umkehrhypothek – Ihre Immobilie als finanzielle Sicherheit im Alter

Umkehrhypothek – Ihre Immobilie als finanzielle Sicherheit im Alter
Die Umkehrhypothek bietet Ihnen eine Möglichkeit, im Rentenalter aus Ihrem Haus bzw. Ihrer Eigentumswohnung Kapital freizusetzen, ohne diese zu verkaufen. Sie bleiben weiterhin Eigentümer Ihrer Immobilie, die hier der finanzierenden Bank als Kreditsicherheit dient. Im Gegenzug erhalten Sie eine monatliche Auszahlung, eine Einmalzahlung oder eine Kombination aus beidem. Im Kern basiert die Umkehrhypothek auf einem Darlehen, bei dem sowohl die Zinsen als auch die Tilgung gestundet werden. Das bedeutet, dass Sie keine laufenden Rückzahlungen leisten müssen, solange Sie in Ihrem Eigenheim wohnen.

Wie funktioniert eine Umkehrhypothek?

Die Umkehrhypothek nutzt den Wert Ihrer Immobilie als Basis für ein Darlehen, das Ihnen finanzielle Freiheit im Ruhestand verschafft. Die Höhe der möglichen Auszahlung hängt von zwei Faktoren ab: dem aktuellen Wert Ihrer Immobilie und Ihrem Alter. Je höher der Wert Ihrer Immobilie und je älter Sie bei Vertragsabschluss sind, desto größer ist der mögliche Auszahlungsbetrag.

Die gesamte Kreditsumme – einschließlich der gestundeten Zinsen – wird erst fällig, wenn Sie ausziehen, Ihre Immobilie verkaufen oder nach Ihrem Ableben. In diesem Fall wird das Darlehen aus dem Verkaufserlös Ihrer Immobilie beglichen. Für Ihre Erben bedeutet dies, dass sie keine direkten finanziellen Verpflichtungen übernehmen müssen, da die Immobilie selbst als alleinige Sicherheit für die Rückzahlung dient. Alternativ hätten Ihre Erben die Möglichkeit, die Umkehrhypothek durch ein klassisches Immobiliendarlehen abzulösen und so die Immobilie in der Familie zu behalten, falls sie dies wünschen.

Weitere Informationen und Rechenbeispiele zum Thema Umkehrhypothek finden Sie in unserem aktuellen Ratgeberpaket:

Seite: 40 – 43

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Die Vorteile der Umkehrhypothek

Kapital für den Ruhestand

Durch die Umkehrhypothek erhalten Sie für einen fest definierten Zeitraum eine monatliche Zusatzrente, auf Wunsch auch in Kombination mit einer Einmalzahlung.

Nutzen Sie das Kapital, um Ihre Rente aufzustocken oder besondere Wünsche zu erfüllen.

Geringe Belastungen

Laufende Zinsen und Tilgungen werden erst bei Auszug oder im Erbfall fällig.

Eigentum bleibt erhalten

Sie bleiben Eigentümer Ihrer Immobilie und tragen weiter sämtliche mit der Immobilie verbundene Kosten.

Flexibilität bei der Auszahlung

Sie können zwischen monatlichen Rentenzahlungen (Zeitrente), einer Einmalzahlung oder einer Kombination wählen.

Kapital für den Ruhestand

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Die Nachteile der Umkehrhypothek

Der wichtigste Nachteil der Umkehrhypothek ist der aktuell sehr hohe Zinssatz von etwa 8,95 % (Stand Dezember 2024). Dieser Zinssatz bei einer Umkehrhypothek wird zunächst für fünf Jahre festgeschrieben. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine Anpassung des Zinssatzes entsprechend der Marktlage für die nächsten fünf Jahre. Diese Regelung bietet Planbarkeit, führt jedoch aufgrund der aktuell sehr hohen Zinsen dazu, dass die Kreditsumme im Laufe der Zeit deutlich ansteigt.

  • Er in Summe bei der Umkehrhypothek realisierbare Geldbetrag ist i.d.R. deutlich geringer als bei alternativen Modellen der Immobilienverrentung.

Alternative Modelle zur Umkehrhypothek

Vor dem Hintergrund der aktuell sehr hohen Zinskosten gibt es wirtschaftlich günstigere Alternativen zur Umkehrhypothek:

  • Immobilienrente: Regelmäßige Zahlungen bei gleichzeitigem Verbleib in Ihrer Immobilie.
  • Leibrente: Eine lebenslange monatliche Zahlung kombiniert mit einem Wohnrecht.
  • Teilverkauf: Sie verkaufen nur einen Teil Ihrer Immobilie und bleiben Miteigentümer.
  • Verkauf gegen Nießbrauchrecht und Einmalzahlung: Sie erhalten eine Einmalzahlung und können die Immobilie weiterhin bewohnen oder vermieten.
  • Verkauf gegen Wohnungsrecht und Einmalzahlung: Sie behalten ein lebenslanges Wohnrecht und erhalten sofort Kapital.

Diese Modelle sind in vielen Fällen finanziell vorteilhafter und können Ihren individuellen Bedürfnissen besser entsprechen.

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Beispiel 01

Ehepaar
Beide 75 Jahre alt
Doppelhaushälfte
Berlin-Lichtenfelde
Erben mit Wohninteresse

Damit das Ehepaar die Immobilie weiterhin bewohnen und auch seinen Erben, wenn auch verschuldet, etwas hinterlassen kann, entscheidet es sich für die Umkehrhypothek. Sie vereinbaren eine Rentenlaufzeit von 15 Jahren und erhalten bis zu ihrem 90. Lebensjahr eine monatliche Zusatzrente von € 1.500. Der Beleihungswert laut Gutachten liegt bei € 650.000.

Beispiel 02

Mann
80 Jahre
Eigentumswohnung
Berlin-Grunewald
Erben ohne Wohninteresse

Da der Besitzer die Immobilie, wenn auch hoch verschuldet, an seinen Enkel vererben möchte, schließt er eine Umkehrhypothek mit einer Laufzeit von 15 Jahren ab. Bis zu seinem 95. Lebensjahr erhält er eine monatliche Zusatzrente von € 2.000. Der Verkehrswert der Immobilie liegt bei € 500.000.

Das Konzept der Immobilienverrentung hat mich sofort überzeugt.

Mein Name ist Andreas Hoffmann. Ich habe Hoffmann Hausrente ins Leben gerufen, um Immobilien­besitzern in Berlin und Brandenburg die vielfältigen Möglichkeiten der „Rente aus Stein“ vorzustellen und gemeinsam mit Ihnen herauszufinden, welche der zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten und Varianten zu Ihrer persönlichen Lage passen.

Schreiben Sie mir gerne, um einen persönlichen und individuellen Beratungstermin zu vereinbaren. Ich beantworte Ihre Fragen – selbstverständlich unverbindlich und kostenfrei.

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Andreas Hoffmann

Beratung der Eigentümer, Dipl. Wirtschaftsingenieur (FH) und Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS)

Voraussetzungen

Für Sie steht im Vordergrund: Sie wollen Eigentümer der Immobilie bleiben und sich die Option offen halten, Ihr Heim, wenn auch verschuldet, später an Ihre Erben übertragen zu können.

Ihre Immobilie wird von Ihnen mindestens zu 50% selbst genutzt.

Die Immobilie befindet sich in Berlin, Potsdam oder im Berliner Umland.

Ihre Immobilie hat einen aktuellen Marktwert von mindestens € 300.000.

Der Bodenrichtwert Ihres Grundstücks liegt bei mindestens € 300.

Sie sind mindestens 65 Jahre, besser 70 Jahre alt.

Ihre Immobilie ist lastenfrei beziehungsweise es besteht die Möglichkeit, eventuelle noch bestehende Darlehens­verbindlichkeiten mit dem Auszahlungsbetrag abzulösen. Hierbei müsste die Bereitschaft Ihrer Bank für eine vorzeitige Ablösung des Darlehens im Voraus geklärt werden.

Ihre Immobilie ist nicht denkmal­geschützt und es bestehen keine eingetragenen Rechte Dritter, zum Beispiel Wohnungs- oder Nießbrauchrecht.

Steuerliche Betrachtung

Da es sich bei der Umkehrhypothek um eine reine Kreditzahlung handelt, zahlen Sie dafür keine Steuern.

Die Vorteile

Sie bleiben weiterhin Eigentümer und Ihre Erben können ggfs. aus einer eventuell positiven Wertentwicklung Ihrer Immobilie finanziellen Nutzen ziehen.

Zu berücksichtigen

Nachteilhaft ist, dass die Höhe des für Sie verfügbaren Kapitals deutlich geringer ist als bei den Verrentungsmodellen A, B, D und E.

Unabhängige Beratung für Ihre Immobilie und Ihre Erben

Die Entscheidung für oder gegen eine Umkehrhypothek sollte gut überlegt sein. Wir beraten Sie unabhängig und kostenlos, um die beste Lösung für Ihre finanzielle Situation im Alter zu finden. Dabei berücksichtigen wir nicht nur Ihre persönlichen Ziele, sondern auch die Interessen Ihrer Erben. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über die Möglichkeiten der Immobilienverrentungsmodelle zu erfahren.

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