Ein Beispiel
Die Eigentümerin entschloss sich, ihr großes Einfamilienhaus zum Preis von € 307.000 mit einem lebenslangen Wohnungsrecht zu verkaufen. Während des Verkaufsprozesses kam es zu einem häuslichen Unfall, woraufhin sie sich für einen bezugsfreien Verkauf ihres Hauses für € 540.000 und den Umzug in eine Seniorenresidenz umentschied. Ihren Wünschen entsprechend fanden wir eine junge Familie mit Kindern als Käufer. Der Übergabetermin für die Immobilie wurde auf 12 Monate nach Kaufvertragsunterzeichnung festgelegt, sodass unserer Kundin noch genügend Zeit für einen geordneten und entspannten Umzug in die Seniorenresidenz blieb.
Steuerliche Betrachtung
Beim Verkauf gelten die allgemeinen Regeln für die steuerliche Behandlung von Immobilienverkäufen: Der Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist in der Regel nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung beziehungsweise Bau der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen. Die Spekulationssteuer fällt auch dann nicht an, wenn Sie seit dem Kauf beziehungsweise der Fertigstellung wenigstens im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst in der Immobilie gewohnt haben. Um sich bestmöglich abzusichern und da die Höhe der jeweiligen Steuer immer von den persönlichen Gegebenheiten abhängig ist, empfehlen wir Ihnen eine steuerliche Beratung.
Die Vorteile
maximaler Auszahlbetrag
professionelle Unterstützung bei der Wertermittlung, bei der Beschaffung aller notwendigen Unterlagen (Energieausweis, Wohnflächenberechnung, Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, aktueller Grundbuchauszug usw.), Besichtigungen, Überprüfung der Bonität & Seriosität potenzieller Käufer, Moderation von Verhandlungen, Begleitung zu Notarterminen
Sie können bis 3 Jahre in Ihrer Immobilie wohnen bleiben und entscheiden selbst mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist, wann Sie ausziehen.
Zu berücksichtigen
Der Auszugstermin wird im notariellen Kaufvertrag vereinbart und ist verbindlich.