Seniorenkredit

  • Keine Tilgung innerhalb der Laufzeit
  • Auch nach Kreditabsage durch Hausbank möglich

Seniorenkredit

Bei einem Seniorenkredit handelt es sich um ein Darlehen mit der Besonderheit, dass hier während der Laufzeit keine Tilgung erfolgt. Im Gegensatz zur Umkehrhypothek sind regelmäßige Zinszahlungen zu leisten.

Die Auszahlung kann ausschließlich als Einmalzahlung erfolgen. Weitere Auszahlungen zu einem späteren Zeitpunkt oder monatliche Zahlungen sind nicht möglich. Die Laufzeit des Kredits kann beliebig gewählt werden. Üblicherweise wird sie jedoch so großzügig gewählt, dass die Fälligkeit sehr wahrscheinlich nicht mehr zu Lebzeiten eintritt. Bei Auszug, Tod oder Erreichen des Endes der Laufzeit muss der Kredit vollständig zurückgezahlt werden. Da beim Seniorenkredit laufend die Zinsen gezahlt werden, ist der Rückzahlungsbetrag bei Fälligkeit des Kredits niedriger als bei der Umkehrhypothek. Die monatlich zu zahlenden Zinsen schwanken bei diesem Produkt aktuell sehr stark (Stichtag Juni 2022). Im Moment liegen sie bei 10 Jahren Laufzeit bei 3,31%, bei 20 Jahren bei 3,43% und bei 30 Jahren bei 3,47%. Das heißt, Sie zahlen beim Seniorenkredit höhere Zinsen als bei einer Immobilien­finanzierung, aber niedrigere Zinsen als bei einem Verbraucherkredit.

Wie es sich im speziellen Fall verhält, sollte tagesaktuell erfragt werden.

Weitere Informationen und Rechenbeispiele zum Thema Seniorenkredit finden Sie in unserem aktuellen Ratgeberpaket:

Seite: 44 – 47

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Ihre Sicherheiten bei einem Seniorenkredit

Sofortige Einmalzahlung

Die Einmalzahlung erfolgt sofort nach Eintragung der Grundschuld.

Geringe Belastungen

Innerhalb der Kreditlaufzeit sind nur die laufenden Zinsen zu zahlen. Die Tilgung des Kredites erfolgt erst bei Auszug, Ableben oder Kreditfälligkeit.

Eigentum

Sie bleiben Eigentümer Ihrer Immobilie.

Ein Beispiel für den Seniorenkredit

Ehepaar
Beide 78 Jahre alt
Einfamilienhaus
Berlin-Heiligensee
Erben mit Wohninteresse

Der Verkehrswert der Immobilie liegt bei € 750.000. Sie erhalten eine Auszahlung von € 300.000. Dies entspricht 40% des aktuellen Werts Ihrer Immobilie und somit der maximalen Darlehenssumme.Bei einer festen Laufzeit von 20 Jahren und einem festen Zins von 3,43% beträgt die von den Eheleuten zu leistende monatliche Zins­zahlung € 857,50.

Voraussetzungen

Ihre Immobilie wird von Ihnen mindestens zu 50% selbst genutzt.

Sie benötigen eine Einmal­zahlung, die nicht höher ist als ca. 35-40% des aktuellen Werts Ihrer Immobilie.

Ihre Immobilie hat einen aktuellen Marktwert von mindestens € 250.000.

Sie sind mindestens 60 Jahre alt.

Vor Vergabe des Senioren­kredits prüft die Bank Ihre Bonität. Bei einem Einpersonenhaushalt wird ein monatliches Ruhestands­einkommen von mindestens € 1.000 benötigt. € 1.700 bei einem Zweipersonenhaushalt. Eventuelle Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung werden bei der Ermittlung der Höhe des Ruhestandeinkommens nicht berücksichtigt.

Ihre Immobilie ist bereits vor Erhalt des Kredits schuldenfrei. Eine Umschuldung oder Ablösung von Altkrediten ist durch den Seniorenkredit nicht möglich.

Die Immobilie befindet sich in Berlin, Potsdam oder im Berliner Umland.

Steuerliche Betrachtung

Da es sich bei dem Seniorenkredit um eine reine Kreditzahlung handelt, zahlen Sie dafür keine Steuern.

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Die Vorteile

Sie bleiben weiterhin Eigen­tümer der Immobilie und können diese, solange Sie möchten, weiter bewohnen.

Der Seniorenkredit bietet Ihnen die Möglichkeit, Liquidität aus Ihrer Immobilie zu ziehen und erhält Ihnen die Option Ihr Heim, wenn auch verschuldet, an Ihre Erben zu übertragen.

Zu berücksichtigen

Nachteilhaft ist, dass die Höhe des verfügbaren Kapitals geringer ist als bei den Verrentungsmodellen A, B, D und E. Ihre monatliche Liquidität wird durch die regelmäßig zu leistenden Zins­zahlungen geschmälert. Außerdem müssen Sie weiterhin alle mit der Immobilie verbundenen Kosten selbst tragen.

Die Kosten für die Grundschuld­bestellung und Vertragsvermittlung müssen von Ihnen im Voraus getragen werden.

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