Ihre Sicherheiten
Volle Auszahlung des Kaufpreises
Sie erhalten den Marktwert Ihrer Immobilie im vermieteten Zustand. Das entspricht einem Abschlag von ca. 25 – 30 Prozent.
Planungssicherheit
Das notarvertraglich geregelte Wohnungsrecht schützt Sie vor Kündigungen durch den Käufer.
Flexibilität
Sie bestimmen die Laufzeit des Vertrags und können jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Entlastung
Größere Reparaturen und Instandhaltungen übernimmt in der Regel der Käufer.
Klare Konditionen
Die Höhe monatlichen Zahlungen beträgt bei diesem Modell ca. 5,5 % des Auszahlbetrags pro Jahr. Die Übernahme von Kosten und die Laufzeit werden individuell vereinbart und im Notarvertrag festgehalten.
Ein Beispiel für die Immobilienrente im Video
Beispiel 01

Die Immobilie hat einen Wert laut Gutachten von € 400.000. Der Verkäufer erhält € 400.000 und bewohnt die Immobilie weiterhin gegen eine monatliche Zahlung von € 1.450. Die nicht umlegbaren Kosten werden vom Käufer übernommen.
Beispiel 02

Die Doppelhaushälfte hat einen Wert von € 598.000. Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags wird die Kaufpreissumme von € 598.000 ausgezahlt. Im Gegenzug zahlt das Paar ein monatliches Nutzungsentgelt in Höhe von € 2.000. Größere Reparaturen und Instandhaltungen werden vom Käufer getragen.
Voraussetzungen
Sie wollen nur noch für eine gewisse Zeit in Ihrer Immobilie wohnen bleiben.
Sie sind mit der Zahlung eines monatlichen Nutzungsentgelts einverstanden.

Welche Verpflichtungen übernimmt der Verkäufer?
Als Verkäufer tragen Sie meist nur die sogenannten umlegbaren Kosten, wie Grundsteuer, Versicherungen, Heizung und Wasser. Alle nicht umlegbaren Kosten, wie größere Reparaturen oder Hausverwaltergebühren, übernimmt in der Regel der Käufer. Diese klare Aufteilung der Kosten wird im Notarvertrag festgelegt.
Wann lohnt sich ein Rückmietverkauf?
Ein Verkauf mit Rückmiete ist besonders für Eigentümer interessant, die:
- nur eine überschaubare Zeit in der Immobilie bleiben wollen oder bleiben können und keine Erben haben bzw. keinen Bedarf für eine weitere Auszahlung nach Auszug aus der Immobilie haben.
- die völlige Flexibilität bei der Nutzung und Beendigung des Vertrags schätzen,
- sich von größeren Instandhaltungs- und Reparaturpflichten entlasten möchten
Das Konzept der Immobilienverrentung hat mich sofort überzeugt.
Mein Name ist Andreas Hoffmann. Ich habe Hoffmann Hausrente ins Leben gerufen, um Immobilienbesitzern in Berlin und Brandenburg die vielfältigen Möglichkeiten der „Rente aus Stein“ vorzustellen und gemeinsam mit Ihnen herauszufinden, welche der zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten und Varianten zu Ihrer persönlichen Lage passen.
Schreiben Sie mir gerne, um einen persönlichen und individuellen Beratungstermin zu vereinbaren. Ich beantworte Ihre Fragen – selbstverständlich unverbindlich und kostenfrei.
Unverbindliche Beratung anfordern
Andreas Hoffmann
Beratung der Eigentümer, Dipl. Wirtschaftsingenieur (FH) und Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS)
Unterschiede zu anderen Modellen der Immobilienverrentung
Das Modell des Rückmietverkaufs unterscheidet sich von anderen Konzepten wie der Leibrente, der Immobilienrente oder dem Teilverkauf. Beim Rückmietverkauf wird die Immobilie aber nur zum Wert einer vermieteten Immobilie, d.h. mit einem deutlichen Abschlag verkauft. Außerdem sind die monatlichen Zahlungen regelmäßig zu leisten und sie sind etwas höher als eine „normale“ Mietzahlung, da der Vertragspartner in dieser Konstellation auch weniger Rechte als ein Vermieter hat. Er darf Ihnen den Vertrag nämlich nicht von sich aus kündigen.
Immobilienverkauf mit Rückmiete: Ihre Vorteile mit einem erfahrenen Makler
Ein erfolgreicher Immobilienverkauf mit Rückmiete erfordert eine sorgfältige Planung und klare vertragliche Regelungen. Unser Service unterstützt Sie dabei, den bestmöglichen Kaufpreis für Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu erzielen und gleichzeitig langfristige Sicherheit durch einen passenden Notarvertrag zu gewährleisten. Jedoch ist unserer Erfahrung nach insbesondere bei diesem speziellen Verrentungsmodell eine genaue Analyse der alternativen Optionen wichtig, da der Verkauf mit Rückmiete in dem aktuellen Marktumfeld nur in wenigen Fällen die wirtschaftlich sinnvollste Entscheidung ist.
Unsere erfahrenen Makler beraten Sie unabhängig und individuell. Wir übernehmen für Sie die Marktanalyse, die Käufersuche und die Vertragsgestaltung, damit Sie von einem reibungslosen Prozess profitieren.
Neben dem Verkauf mit Rückmiete gibt es weitere Modelle, wie Sie den Wert Ihrer Immobilie nutzen können:
Teilverkauf: Sie verkaufen nur einen Anteil Ihrer Immobilie und bleiben Miteigentümer. Sie erhalten den vollen Betrag für den verkauften Immobilienanteil. Bezugsgröße ist hier der bezugsfreie Wert Ihrer Immobilie und nicht der deutlich geringere Wert einer vermieteten Immobilie. Im Übrigen ist die Bemessungsgrundlage für die monatlichen Zahlungen beim Teilverkauf geringer. Außerdem profitieren Sie von einer zweiten Zahlung bei Auszug und Komplettverkauf.
Verkauf mit Nießbrauchrecht oder Wohnungsrecht und Einmalzahlung: Sie behalten das volle lebenslange Nutzungsrecht Ihrer Immobilie. Sie zahlen keine monatlichen Beträge und haben so den gesamten Erlös aus dem Verkauf zu Ihrer freien Verfügung.
Wir beraten Sie unabhängig zu den Vor- und Nachteilen aller Modelle, damit Sie die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse finden.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung
Möchten Sie Ihr Haus oder Ihre Immobilie verkaufen und zurückmieten? Unsere Berater stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Seite. Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service, der die Käufersuche, die Ausgestaltung des Vertrags nach Ihren Bedürfnissen und die notarielle Abwicklung umfasst.
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Nachricht – wir sind Ihr Ratgeber für einen erfolgreichen Immobilienverkauf mit Rückmiete. Nutzen Sie unser Know-how, um die für Sie optimale Lösung zu finden.
Steuerliche Betrachtung
Für den Immobilienverkauf mit Rückmiete gelten die allgemeinen Regeln für die steuerliche Behandlung von Immobilienverkäufen: Der Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist in der Regel nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung beziehungsweise Bau der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen. Die Spekulationssteuer fällt auch dann nicht an, wenn Sie seit dem Kauf beziehungsweise der Fertigstellung wenigstens im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst in der Immobilie gewohnt haben. Bei der Berechnung dieser Spekulationsfrist ist von Kalenderjahren auszugehen. Um sich bestmöglich abzusichern, empfehlen wir Ihnen eine steuerliche Beratung.
Die Vorteile
Sie erhalten den gesamten Wert Ihrer Immobilie als Einmalzahlung und zahlen nur monatsweise für die tatsächlich benötigte Nutzung
Sie können mit einer Frist von 3 Monaten das Vertragsverhältnis kündigen, durch den Käufer sind Sie unkündbar
Zu berücksichtigen
erstrangige Absicherung Ihrer Rechte im Grundbuch häufig nicht möglich
bei einer langen Nutzungsabsicht in der Regel nicht wirtschaftlich
