Haus- und Wohnungsverkauf mit Rückmiete

  • Maximaler Auszahlungsbetrag
  • Flexible Laufzeit

Hausverkauf mit Rückmiete

Haus verkaufen und zurückmieten: Flexibilität und finanzielle Freiheit

Der Rückmietverkauf ist eine attraktive Möglichkeit für Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen und gleichzeitig weiterhin in ihrem Zuhause wohnen möchten. Dieses Modell kombiniert den klassischen Immobilienverkauf mit einem entgeltlichem Wohnungsrecht, das Ihnen – im Gegensatz zu einem einfachen Mietvertrag – langfristige Sicherheit bietet.

Wie funktioniert der Verkauf mit Rückmiete?

Beim Rückmietverkauf handelt es sich um einen regulären Verkauf Ihrer Immobilie, bei dem Sie ein entgeltliches Wohnungsrecht erhalten. Sie zahlen eine monatliche „Miete“, die im notariellen Kaufvertrag klar festgelegt ist. Das ermöglicht Ihnen, in Ihrem vertrauten Umfeld wohnen zu bleiben, während Sie gleichzeitig den Kaufpreis Ihrer Immobilie erhalten.  Jedoch entspricht der Kaufpreis beim Verkauf mit Rückmiete dem einer vermieteten Immobilie. D.h. Sie müssen i.d.R. einen Wertabschlag in Höhe von ca. 25 bis 30 Prozent vom bezugsfreien Wert Ihrer Immobilie in Kauf nehmen.
Das Wohnungsrecht wird notarvertraglich vereinbart, sodass alle Konditionen wie Nutzungsdauer und Kostenübernahme rechtlich abgesichert sind. Eine Kündigung des Wohnungsrechts durch den Käufer, etwa wegen Eigenbedarf, ist ausgeschlossen, was Ihnen eine maximale Sicherheit gibt.  Sie hingegen können den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten jederzeit kündigen.

Weitere Informationen und Rechenbeispiele zum Thema Verkauf mit Rückmiete finden Sie in unserem aktuellen Ratgeberpaket:

Seite: 30 – 33

Rubrik

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Ihre Sicherheiten

Volle Auszahlung des Kaufpreises

Sie erhalten den Marktwert Ihrer Immobilie im vermieteten Zustand. Das entspricht einem Abschlag von ca. 25 – 30 Prozent.

Planungssicherheit

Das notarvertraglich geregelte Wohnungsrecht schützt Sie vor Kündigungen durch den Käufer.

Flexibilität

Sie bestimmen die Laufzeit des Vertrags und können jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Entlastung

Größere Reparaturen und Instandhaltungen übernimmt in der Regel der Käufer.

Klare Konditionen

Die Höhe monatlichen Zahlungen beträgt bei diesem Modell ca. 5,5 % des Auszahlbetrags pro Jahr. Die Übernahme von Kosten und die Laufzeit werden individuell vereinbart und im Notarvertrag festgehalten.

Ein Beispiel für die Immobilienrente im Video

Beispiel 01

Mann, verwitwet
70 Jahre alt
Eigentumswohnung
Berlin-Marienfelde
Keine Erben

Die Immobilie hat einen Wert laut Gutachten von € 400.000. Der Verkäufer erhält € 400.000 und bewohnt die Immobilie weiterhin gegen eine monatliche Zahlung von € 1.450. Die nicht umlegbaren Kosten werden vom Käufer übernommen.

Beispiel 02

Ehepaar
Beide 74 Jahre alt
Doppelhaushälfte
Berlin-Hermsdorf
Erben ohne Wohninteresse

Die Doppelhaushälfte hat einen Wert von € 598.000. Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags wird die Kaufpreissumme von € 598.000 ausgezahlt. Im Gegenzug zahlt das Paar ein monatliches Nutzungsentgelt in Höhe von € 2.000. Größere Reparaturen und Instandhaltungen werden vom Käufer getragen.

Voraussetzungen

Sie wollen nur noch für eine gewisse Zeit in Ihrer Immobilie wohnen bleiben.

Sie sind mit der Zahlung eines monatlichen Nutzungsentgelts einverstanden.

Welche Verpflichtungen übernimmt der Verkäufer?

Als Verkäufer tragen Sie meist nur die sogenannten umlegbaren Kosten, wie Grundsteuer, Versicherungen, Heizung und Wasser. Alle nicht umlegbaren Kosten, wie größere Reparaturen oder Hausverwaltergebühren, übernimmt in der Regel der Käufer. Diese klare Aufteilung der Kosten wird im Notarvertrag festgelegt.

Wann lohnt sich ein Rückmietverkauf?

Ein Verkauf mit Rückmiete ist besonders für Eigentümer interessant, die:

  • nur eine überschaubare Zeit in der Immobilie bleiben wollen oder bleiben können und keine Erben haben bzw. keinen Bedarf für eine weitere Auszahlung nach Auszug aus der Immobilie haben.
  • die völlige Flexibilität bei der Nutzung und Beendigung des Vertrags schätzen,
  • sich von größeren Instandhaltungs- und Reparaturpflichten entlasten möchten

Das Konzept der Immobilienverrentung hat mich sofort überzeugt.

Mein Name ist Andreas Hoffmann. Ich habe Hoffmann Hausrente ins Leben gerufen, um Immobilien­besitzern in Berlin und Brandenburg die vielfältigen Möglichkeiten der „Rente aus Stein“ vorzustellen und gemeinsam mit Ihnen herauszufinden, welche der zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten und Varianten zu Ihrer persönlichen Lage passen.

Schreiben Sie mir gerne, um einen persönlichen und individuellen Beratungstermin zu vereinbaren. Ich beantworte Ihre Fragen – selbstverständlich unverbindlich und kostenfrei.

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Andreas Hoffmann

Beratung der Eigentümer, Dipl. Wirtschaftsingenieur (FH) und Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS)

Unterschiede zu anderen Modellen der Immobilienverrentung

Das Modell des Rückmietverkaufs unterscheidet sich von anderen Konzepten wie der Leibrente, der Immobilienrente oder dem Teilverkauf. Beim Rückmietverkauf wird die Immobilie aber nur zum Wert einer vermieteten Immobilie, d.h. mit einem deutlichen Abschlag verkauft.  Außerdem sind die monatlichen Zahlungen regelmäßig zu leisten und sie sind etwas höher als eine „normale“ Mietzahlung, da der Vertragspartner in dieser Konstellation auch weniger Rechte als ein Vermieter hat. Er darf Ihnen den Vertrag nämlich nicht von sich aus kündigen.

Immobilienverkauf mit Rückmiete: Ihre Vorteile mit einem erfahrenen Makler


Ein erfolgreicher Immobilienverkauf mit Rückmiete erfordert eine sorgfältige Planung und klare vertragliche Regelungen. Unser Service unterstützt Sie dabei, den bestmöglichen Kaufpreis für Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu erzielen und gleichzeitig langfristige Sicherheit durch einen passenden Notarvertrag zu gewährleisten.  Jedoch ist unserer Erfahrung nach insbesondere bei diesem speziellen Verrentungsmodell eine genaue Analyse der alternativen Optionen wichtig, da der Verkauf mit Rückmiete in dem aktuellen Marktumfeld nur in wenigen Fällen die wirtschaftlich sinnvollste Entscheidung ist.
Unsere erfahrenen Makler beraten Sie unabhängig und individuell. Wir übernehmen für Sie die Marktanalyse, die Käufersuche und die Vertragsgestaltung, damit Sie von einem reibungslosen Prozess profitieren.

Neben dem Verkauf mit Rückmiete gibt es weitere Modelle, wie Sie den Wert Ihrer Immobilie nutzen können:

Teilverkauf: Sie verkaufen nur einen Anteil Ihrer Immobilie und bleiben Miteigentümer. Sie erhalten den vollen Betrag für den verkauften Immobilienanteil. Bezugsgröße ist hier der bezugsfreie Wert Ihrer Immobilie und nicht der deutlich geringere Wert einer vermieteten Immobilie. Im Übrigen ist die Bemessungsgrundlage für die monatlichen Zahlungen beim Teilverkauf geringer. Außerdem profitieren Sie von einer zweiten Zahlung bei Auszug und Komplettverkauf.

Verkauf mit Nießbrauchrecht oder Wohnungsrecht und Einmalzahlung: Sie behalten das volle lebenslange Nutzungsrecht Ihrer Immobilie.  Sie zahlen keine monatlichen Beträge und haben so den gesamten Erlös aus dem Verkauf zu Ihrer freien Verfügung.
Wir beraten Sie unabhängig zu den Vor- und Nachteilen aller Modelle, damit Sie die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse finden.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung

Möchten Sie Ihr Haus oder Ihre Immobilie verkaufen und zurückmieten? Unsere Berater stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Seite. Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service, der die Käufersuche, die Ausgestaltung des Vertrags nach Ihren Bedürfnissen und die notarielle Abwicklung umfasst.
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Nachricht – wir sind Ihr Ratgeber für einen erfolgreichen Immobilienverkauf mit Rückmiete. Nutzen Sie unser Know-how, um die für Sie optimale Lösung zu finden.

Steuerliche Betrachtung

Für den Immobilienverkauf mit Rückmiete gelten die allgemeinen Regeln für die steuerliche Behandlung von Immobilienverkäufen: Der Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist in der Regel nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung beziehungsweise Bau der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen. Die Spekulationssteuer fällt auch dann nicht an, wenn Sie seit dem Kauf beziehungsweise der Fertigstellung wenigstens im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst in der Immobilie gewohnt haben. Bei der Berechnung dieser Spekulationsfrist ist von Kalenderjahren auszugehen. Um sich bestmöglich abzusichern, empfehlen wir Ihnen eine steuerliche Beratung.

Die Vorteile

Sie erhalten den gesamten Wert Ihrer Immobilie als Einmalzahlung und zahlen nur monatsweise für die tatsächlich benötigte Nutzung

Sie können mit einer Frist von 3 Monaten das Vertragsverhältnis kündigen, durch den Käufer sind Sie unkündbar

Zu berücksichtigen

erstrangige Absicherung Ihrer Rechte im Grundbuch häufig nicht möglich

bei einer langen Nutzungsabsicht in der Regel nicht wirtschaftlich

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Hoffmann Hausrente hat 4,62 von 5 Sternen 203 Bewertungen auf ProvenExpert.com