Haus- und Wohnungsverkauf mit Rückmiete

  • Maximaler Auszahlungsbetrag
  • Flexible Laufzeit

Hausverkauf mit Rückmiete

Beim Verkauf mit Rückmiete handelt es sich um einen klassischen Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung mit dem Unterschied, dass Sie ein notarvertraglich vereinbartes entgeltliches Wohnungsrecht für die Immobilie erhalten. Sie zahlen hier ein monatliches Nutzungsentgelt. Eine Kündigung seitens des Käufers wegen Eigenbedarf oder aus anderen Gründen wird ausgeschlossen.

Dieses Modell ist immer dann sinnvoll, wenn der festgelegte Zeitraum kürzer ist als ihre statistische Lebenserwartung. Sie können frei bestimmen, wann die Nutzung endet. Ihr entgeltliches Wohnungsrecht wird notarvertraglich vereinbart. In der Regel erfolgt keine zusätzliche Absicherung mittels erstrangiger Eintragung Ihrer Rechte im Grundbuch. Hintergrund ist, dass sonst eine Finanzierung des im Vergleich zu anderen Modellen hohen Kaufpreises für die Käufer nicht möglich wäre und dies den Kreis der in Frage kommenden Erwerber dramatisch verkleinern würde. 

Sämtliche Konditionen hinsichtlich der Übernahme der Kosten, der Höhe des Nutzungsentgelts sowie der Dauer des Wohnungsrechts werden notarvertraglich gesichert. Der Käufer kann Ihr Wohnungsrecht nicht wegen Eigenbedarf oder wirtschaftlicher Weiterverwertungsabsicht kündigen. Sie hingegen können jederzeit Ihr Wohnungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. In der Regel übernehmen Sie alle umlegbaren Kosten, das heißt die Kosten für Versicherungen, Steuern, Wasser, Heizung sowie Schönheitsreparaturen usw. Die nicht umlegbaren Kosten, wie zum Beispiel Reparaturen und Instandhaltungen und bei Eigentümergemeinschaften ggf. Hausverwaltergebühren, Zuführungen in die Erhaltungsrücklage oder Sonderumlagen können bereits vom Käufer übernommen werden.  

Weitere Informationen und Rechenbeispiele zum Thema Verkauf mit Rückmiete finden Sie in unserem aktuellen Ratgeberpaket:

Seite: 30 – 33

Rubrik

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Ihre Sicherheiten

Wohnungsrecht

Das Wohnungsrecht wird notarvertraglich abgesichert und gilt, solange Sie das vertraglich vereinbarte Nutzungsentgelt zahlen.

Auszahlung Ihrer Einmalzahlung

Ihre Einmalzahlung erhalten Sie ca. 2-3 Monate nach Kaufvertragsunterzeichnung. Eventuell noch bestehende Grundschulden werden aus der Einmalzahlung beglichen.

Kündigungsschutz

Der Käufer kann Ihnen nicht wegen Eigenbedarf oder wirtschaftlicher Weiterverwertungsabsicht kündigen. Sie können aber jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten das Mietverhältnis beenden.

Kostenreduzierung

Alle nicht umlegbaren Kosten, wie zum Beispiel Reparaturen und Instandhaltungen werden in der Regel vom Käufer übernommen. Bei Eigentümergemeinschaften entfallen eventuell zusätzlich die monatlichen Kosten für die Hausverwaltung, die Zuführung in die Erhaltungsrücklage und Sonderumlagen.

Ein Beispiel für die Immobilienrente im Video

Beispiel 01

Mann, verwitwet
70 Jahre alt
Eigentumswohnung
Berlin-Marienfelde
Keine Erben

Die Immobilie hat einen Wert laut Gutachten von € 400.000. Der Verkäufer erhält € 400.000 und bewohnt die Immobilie weiterhin gegen eine monatliche Zahlung von € 1.450. Die nicht umlegbaren Kosten werden vom Käufer übernommen.

Beispiel 02

Ehepaar
Beide 74 Jahre alt
Doppelhaushälfte
Berlin-Hermsdorf
Erben ohne Wohninteresse

Die Doppelhaushälfte hat einen Wert von € 598.000. Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags wird die Kaufpreissumme von € 598.000 ausgezahlt. Im Gegenzug zahlt das Paar ein monatliches Nutzungsentgelt in Höhe von € 2.000. Größere Reparaturen und Instandhaltungen werden vom Käufer getragen.

Voraussetzungen

Sie wollen nur noch für eine gewisse Zeit in Ihrer Immobilie wohnen bleiben.

Sie sind mit der Zahlung eines monatlichen Nutzungsentgelts einverstanden.

Steuerliche Betrachtung

Für den Immobilienverkauf mit Rückmiete gelten die allgemeinen Regeln für die steuerliche Behandlung von Immobilienverkäufen: Der Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist in der Regel nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung beziehungsweise Bau der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen. Die Spekulationssteuer fällt auch dann nicht an, wenn Sie seit dem Kauf beziehungsweise der Fertigstellung wenigstens im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst in der Immobilie gewohnt haben. Bei der Berechnung dieser Spekulationsfrist ist von Kalenderjahren auszugehen. Um sich bestmöglich abzusichern, empfehlen wir Ihnen eine steuerliche Beratung.

Die Vorteile

Sie erhalten den gesamten Wert Ihrer Immobilie als Einmalzahlung und zahlen nur monatsweise für die tatsächlich benötigte Nutzung

Sie können mit einer Frist von 3 Monaten das Vertragsverhältnis kündigen, durch den Käufer sind Sie unkündbar

Zu berücksichtigen

erstrangige Absicherung Ihrer Rechte im Grundbuch häufig nicht möglich

bei einer langen Nutzungsabsicht in der Regel nicht wirtschaftlich

Hoffmann Hausrente hat 4,60 von 5 Sternen 188 Bewertungen auf ProvenExpert.com