Ihre Sicherheiten
Wohnungsrecht
Das Wohnungsrecht wird notarvertraglich abgesichert und gilt, solange Sie das vertraglich vereinbarte Nutzungsentgelt zahlen.
Auszahlung Ihrer Einmalzahlung
Ihre Einmalzahlung erhalten Sie ca. 2-3 Monate nach Kaufvertragsunterzeichnung. Eventuell noch bestehende Grundschulden werden aus der Einmalzahlung beglichen.
Kündigungsschutz
Der Käufer kann Ihnen nicht wegen Eigenbedarf oder wirtschaftlicher Weiterverwertungsabsicht kündigen. Sie können aber jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten das Mietverhältnis beenden.
Kostenreduzierung
Alle nicht umlegbaren Kosten, wie zum Beispiel Reparaturen und Instandhaltungen werden in der Regel vom Käufer übernommen. Bei Eigentümergemeinschaften entfallen eventuell zusätzlich die monatlichen Kosten für die Hausverwaltung, die Zuführung in die Erhaltungsrücklage und Sonderumlagen.
Ein Beispiel für die Immobilienrente im Video
Beispiel 01
Die Immobilie hat einen Wert laut Gutachten von € 400.000. Der Verkäufer erhält € 400.000 und bewohnt die Immobilie weiterhin gegen eine monatliche Zahlung von € 1.450. Die nicht umlegbaren Kosten werden vom Käufer übernommen.
Beispiel 02
Die Doppelhaushälfte hat einen Wert von € 598.000. Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags wird die Kaufpreissumme von € 598.000 ausgezahlt. Im Gegenzug zahlt das Paar ein monatliches Nutzungsentgelt in Höhe von € 2.000. Größere Reparaturen und Instandhaltungen werden vom Käufer getragen.
Voraussetzungen
Sie wollen nur noch für eine gewisse Zeit in Ihrer Immobilie wohnen bleiben.
Sie sind mit der Zahlung eines monatlichen Nutzungsentgelts einverstanden.
Steuerliche Betrachtung
Für den Immobilienverkauf mit Rückmiete gelten die allgemeinen Regeln für die steuerliche Behandlung von Immobilienverkäufen: Der Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist in der Regel nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung beziehungsweise Bau der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen. Die Spekulationssteuer fällt auch dann nicht an, wenn Sie seit dem Kauf beziehungsweise der Fertigstellung wenigstens im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst in der Immobilie gewohnt haben. Bei der Berechnung dieser Spekulationsfrist ist von Kalenderjahren auszugehen. Um sich bestmöglich abzusichern, empfehlen wir Ihnen eine steuerliche Beratung.
Die Vorteile
Sie erhalten den gesamten Wert Ihrer Immobilie als Einmalzahlung und zahlen nur monatsweise für die tatsächlich benötigte Nutzung
Sie können mit einer Frist von 3 Monaten das Vertragsverhältnis kündigen, durch den Käufer sind Sie unkündbar
Zu berücksichtigen
erstrangige Absicherung Ihrer Rechte im Grundbuch häufig nicht möglich
bei einer langen Nutzungsabsicht in der Regel nicht wirtschaftlich