Ihre Sicherheiten
Absicherung
Ein entsprechendes Wohnungs- oder Nießbrauchrecht wird durch einen notariellen Kaufvertrag und ggf. zusätzlich im Grundbuch abgesichert.
Immobilie bleibt in der Familie
Durch den Verkauf an Angehörige oder Freunde bleibt das Immobilienvermögen in der Familie.
Mietfreies Wohnen
Solange Sie leben, können Sie weiterhin mietfrei in Ihrer Immobilie wohnen.
Reduzierung monatlicher Kosten
Je nach vertraglicher Ausgestaltung können die monatlichen Kosten für Reparaturen und Instandhaltungen bereits vom Käufer übernommen werden.
Ein Beispiel
Die Immobilie hat einen Wert von € 650.000. Da sich die Immobilie bereits seit 4 Generationen im Familienbesitz befindet, möchte der Besitzer das Haus nur ungern an eine fremde Person verkaufen. Aufgrund seiner geringen Rente und offener Darlehen befindet er sich in einem finanziellen Engpass. Bei einem Verkauf an Dritte würde er mit einem Wohnungsrecht ca. € 240.000 als Einmalzahlung erhalten. Damit die Immobilie weiterhin in der Familie verbleibt, verkauft er sie an seine beiden Kinder für € 150.000. Die kaufpreisfinanzierende Bank der Kinder erkennt den Preisnachlass von etwa € 90.000 als eigenkapitalersetzend an. Der Verkäufer erhält ein lebenslanges Wohnungsrecht und nach Vertragsunterzeichnung die Einmalzahlung, mit welcher er die noch vorhandenen Belastungen ablösen kann.
Voraussetzungen
Sie wollen, dass Ihre Immobilie in der Familie bleibt und benötigen zusätzliche finanzielle Mittel.
Sie haben einen solventen Familienangehörigen oder Freund, der Interesse daran hat, zu einem späteren Zeitpunkt Ihre Immobilie zu erhalten.
Steuerliche Betrachtung
Für den Immobilienverkauf innerhalb der Familie gelten die allgemeinen Regeln für die steuerliche Behandlung von Immobilienverkäufen: Der Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist in der Regel nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung beziehungsweise Bau der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen. Die Spekulationssteuer fällt auch dann nicht an, wenn Sie seit dem Kauf beziehungsweise der Fertigstellung wenigstens im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst in der Immobilie gewohnt haben. Bei der Berechnung dieser Spekulationsfrist ist von Kalenderjahren auszugehen. Das lebenslange Wohnungs- oder Nießbrauchrecht bleibt für die Verkäufer in der Regel steuerfrei. Bei einem Verkauf innerhalb der Familie kann eine Schenkungssteuer anfallen, wenn der vereinbarte Auszahlungsbetrag deutlich geringer als ein marktüblicher Betrag ausfällt. Um sich bestmöglich abzusichern, empfehlen wir Ihnen eine steuerliche Beratung.
Die Vorteile
Ihre Immobilie verbleibt auch nach Ihrem Tod im Familienbesitz
Zu berücksichtigen
erstrangige Absicherung Ihrer Rechte im Grundbuch bei Finanzierung des Kaufpreises in der Regel nicht möglich
realisierbare Auszahlungen oft niedriger als bei einem Verkauf an Dritte