Sowohl Ihr Wohn- oder Nießbrauchrecht als auch die eventuell vereinbarte Immobilienrente werden vom Notar über das Grundbuch abgesichert. Sollte der Käufer Ihrer Immobilie Insolvenz anmelden, verändert sich für Sie grundsätzlich nichts: Sowohl Ihr Wohnrecht als auch Ihr eventuell vereinbartes Recht auf Rentenzahlung haben als grundbuchlich gesicherte Forderungen weiterhin Bestand. Der Fortbestand des Wohnrechts garantiert, dass Sie Ihre gewohnte Umgebung in keinem Falle verlassen müssen. Ein Umzug ist damit ausgeschlossen. Anders sieht es dagegen bei eventuell vereinbarten Rentenzahlungen aus. Als Folge der Insolvenz des Käufers entfällt die Rentenzahlung zunächst. Im Falle einer Insolvenz würde die Immobilie versteigert und so ein neuer Eigentümer gefunden werden. Da Ihr Recht auf Rentenzahlung ebenfalls grundbuchlich gesichert ist, ist jeder neue Eigentümer verpflichtet, Ihre Rente weiterhin zu zahlen oder Ihre Ansprüche durch eine entsprechende Einmalzahlung abzugelten.
Fazit
Dank grundbuchlicher Absicherung steht Ihnen das Wohnrecht im Fall eines Konkurses unmittelbar zu. Das Recht auf Rentenzahlung besteht fort und richtet sich nun gegen den neuen Eigentümer der Immobilie.